In den letzten Jahren ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass die Energiereserven der Erde auf längere Sicht erschöpft sein werden und die Zukunft in der Nutzung alternativer und erneuerbarer Energiequellen liegt. Nachdem durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen der Betrieb von Windenergieanlagen auf wirtschaftlich tragfähige Füße gestellt wurde, hat diese Form der Energiegewinnung immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Um das Landschaftsbild nicht durch eine Vielzahl von Einzelanlagen zu beeinträchtigen und Konflikte mit anderen Nutzungen oder dem Naturschutz frühzeitig zu umgehen, zeigen wir im Rahmen von Standortuntersuchungen geeignete Vorranggebiete für eine Bündelung von Windenergieanlagen auf. Damit leistet die igr AG einen Beitrag für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Landschaftsschutz und dem Schutz der fossilen Energievorräte.

Die Ermittlung der Vorrangflächen verläuft im wesentlichen in folgenden Schritten:

  • Ermittlung der Gebiete mit geeigneten Windverhältnissen
  • Darstellung der einzelnen Ausschlussgebiete inklusive ihrer Sicherheitsabstände
  • Überlagerung der Ausschlussgebiete, Darstellung verbleibender Standortbereiche und Vergleich mit den Daten der Windverhältnisse
  • Bewertung und anschließende Darstellung geeigneter Vorrangflächen

Wesentliches Kriterium für die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage ist das Windenergiepotenzial. Je höher die mittlere Windgeschwindigkeit liegt, umso höher ist die Energieausbeute und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Anlage.

Bei der Ermittlung der Windhäufigkeit wird auf Daten des Deutschen Wetterdienstes zurückgegriffen, welche die mittlere Windgeschwindigkeit in 50 m über Grund ermitteln.

Gebiete, die durch Windkraftanlagen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können, scheiden als Standorte von vornherein aus. Die von Windanlagen ausgehenden Immissionen (Lärm, Schattenflug, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, u.a.) und die sich durch die erforderlichen Schutzabstände bei Havarien ergebenden zusätzlichen Mindestabstände, reduzieren die Auswahl an geeigneten Standorten erheblich.

Die vorgeschriebenen Restriktionen werden in thematischen Plänen dargestellt und in einer Gesamtkarte überlagert.

Als Ergebnis der Überlagerung der einzelnen Ausschlusskriterien entwickeln wir eine aggregierte Karte, auf der die restriktionsfreien Flächen herausgestellt werden. Durch Vergleich mit den Windgeschwindigkeitsdaten legen wir dann potenziell geeignete Bereiche fest, die einer letzten standortspezifischen Bewertung unterzogen werden.

Folgende Kriterien werden dabei noch einmal geprüft und beurteilt:

  • Windhöffigkeit
  • Abstände zu bestehenden Nutzungen
  • Erreichbarkeit über befestigte Wege
  • Netzanschluss und Netzkapazität
  • Betroffenheit von Schutzgebieten
  • Landschaftsbild und Erholungseignung
  • Fachplanerische Aspekte
  • Realisierbarkeit

Darauf aufbauend schlagen wir die am besten geeigneten Standorte als Vorrangflächen für Windenergieanlagen vor. Dem Auftraggeber werden damit landschaftsverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Standorte für die Windenergienutzung an die Hand gegeben. Gleichzeitig wird durch die konkrete Darstellung von geeigneten Flächen im Flächennutzungsplan Vorhaben außerhalb dieser Flächen entgegengewirkt.