Der Schutz der natürlichen Arten- und Lebensraumvielfalt ist welt- und europaweit eine große Herausforderung und diese Bedeutung spiegelt sich u. a. in der europäischen Gesetzgebung (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) wider. Diese verbindlichen - z. T. sehr strengen - Vorgaben wurden in jeweiliges nationales Recht in der EU umgesetzt und seit einigen Jahren durch Rechtsprechungen bei verschiedensten Bauvorhaben bestätigt.
Dies bedeutet, dass für bestimmte besonders und streng geschützte Arten (z. B. Vögel, Fledermäuse, andere Säuger, Amphibien, Reptilien, Tagfalter) nicht nur bei Großprojekten, sondern auch bei mittleren und kleineren Vorhaben eine intensive gutachterliche Betrachtung - von der Kartierung über die Planung und Umsetzung bis zur langfristigen Beobachtung (Monitoring) - erforderlich ist.
Seit den Anfängen der verstärkten Bedeutung des Themas Artenschutz in den 1990er Jahren sind wir durch eine Vielzahl von Projekten im Bereich Regenerative Energien/Windenergie, Siedlungsentwicklung, Verkehrsanlagen, sonstige Infrastrukturprojekte und Grundlagenerfassung damit vertraut. Durch ständige Fort- und Weiterbildungen sind unsere Mitarbeiter in diesem Fachbereich immer auf dem aktuellen Stand der Technik, in dem u. a. durch Forschungsvorhaben und Rechtsurteile beinahe monatlich neue Erkenntnisse hinzukommen.
Wir bieten umfassendes Know-how in folgenden Bereichen
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Fachbeitrag Artenschutz
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Faunistische Spezialkartierung
- Monitoring
- Studien / Flächenmanagement