Bauleitplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Umweltbericht

Am 3. August 2001 ist das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie in Kraft getreten. Mit Artikel 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) wurde das Baugesetzbuch an die Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie angepasst. Hiermit wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bebauungsplänen für UVP-pflichtige Vorhaben vorgeschrieben.

Am Beispiel der Bebauungspläne

  • "Großinvestitionsfläche Kölleda-Kiebitzhöhe" der Stadt Kölleda zur Realisierung eines mit einer jährlichen Produktion von 300.000 Motoren der neuen Kleinwagengeneration von DaimlerChrysler AG und Mitsubishi Motors Corp. (MDC Power GmbH) auf einer Entwicklungsfläche von über 40 ha und
  • "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Hinter Wendorf" der Hansestadt Wismar zur Erweiterung des "Marktkaufes" um einen Fachmarkt mit über 6000 m² Geschossflächenzahl

wollen wir Ihnen unser diesbezügliches Leistungsspektrum erläutern.

Visualisierung des zukünftigen Werkes der Firma MDC Power GmbH in Kölleda, im Norden Thüringens. Durch den Bebauungsplan mit UVP wird die Grundlage für 500 qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen.

Für diese Bebauungspläne hat die igr AG aufgrund ihrer Erfahrungen mit Umweltverträglichkeitsprüfungen folgende Leistungen übernommen:

  1. Vorbereitung und Durchführung der Scoping-Termine, bei dem der Untersuchungsrahmen für die  Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt wurde
  2. Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Umweltverträglichkeitsprüfung)
  3. Erstellung der Umweltberichte nach § 2a BauGB als Dokumentation der vorangegangenen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Für den Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Hinter Wendorf" der Hansestadt Wismar wurde außerdem eine Vorprüfung (Screening) durchgeführt. Dies bedeutet, dass eine Einzelprüfung durchgeführt wurde, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist oder nicht.

Als Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung haben die Städte Kölleda und Wismar in die Begründung der Bebauungspläne einen Umweltbericht aufgenommen. Diese Umweltberichte enthalten folgende Angaben:

  • Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden
  • Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich sowie Angaben zur Bevölkerung
  • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens
  • Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert oder - soweit möglich - ausgeglichen werden sollen
  • Beschreibung der verbleibenden wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen
  • Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Unterlagen aufgetreten sind.

Durch die in der igr AG praktizierte interdisziplinäre Zusammenarbeit wurde eine sehr zeitoptimierte Bearbeitung der Bebauungspläne, hier insbesondere des Bebauungsplanes „Großinvestitionsfläche Kölleda-Kiebitzhöhe“, einschließlich der Erarbeitung des Umweltberichtes erreicht. Durch die qualitativ hochwertige Bauleitplanung und die Integration der UVP konnten die Wettbewerbsvorteile des Standortes optimiert werden. Kölleda setzte sich in der Folge gegenüber der weltweiten Konkurrenz innerhalb der terminlichen, fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen durch. Die Planungssicherheit und die günstigen Rahmenbedingungen veranlassten die DaimlerChrysler AG und Mitsubishi Motors Corp. im Norden Thüringens ein Motorenwerk zu bauen und damit 500 Arbeitsplätze zu schaffen.