Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn hat 2021 die igr mit der Standortuntersuchung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FA) beauftragt. Damit möchte die Verbandsgemeinde die Entwicklung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie unterstützen und gleichzeitig mithilfe der Bauleitplanung steuern.

Um eine sinnvolle und rechtssichere Planung zu schaffen, war es erforderlich, eine flächendeckende Standortuntersuchung durchzuführen und geeignete Flächen zu ermitteln.

In dieser Standortuntersuchung wurden zunächst mithilfe eines Ausschlussverfahrens restriktionsfreie Flächen ermittelt. Dabei spielten Ausschlusskriterien wie Siedlungs- und Verkehrsflächen, Abstand zu Siedlungsflächen, Waldflächen, Naturschutzgebiete etc. eine Rolle. Vorranggebiete der Regionalplanung wurden ebenfalls berücksichtigt, wobei die Vorranggebiete Landwirtschaft in der Schlussbewertung nicht pauschal ausgeschlossen wurden, da es sonst in der VG Enkenbach-Alsenborn keine Potenziale für PV-FA geben würde.

In der Schlussbewertung wurden anhand von mit dem VG-Rat abgestimmten Kriterien, wie Flächenzuschnitt, Exposition, Ackerzahl, Puffer zu Bahnstrecken/Autobahnen (EEG) sowie der Überlagerung mit den Vorranggebieten Landwirtschaft, die Gebiete als gut, bedingt und schlecht geeignet eingestuft. Der VG-Rat beschloss daraufhin am 20. April die Übernahme der gut und bedingt geeigneten Flächen (826 ha) in den Teilflächennutzungsplan Freiflächenphotovoltaikanlagen. Da für jede Anlage von der Gemeinde ein Bebauungsplan aufzustellen ist, haben die Gemeinden dennoch weiterhin die Möglichkeit die Entwicklung von PV-FA zu steuern.

Zunächst soll nun wegen der teilweisen Überlagerung der Flächen mit Vorranggebieten Landwirtschaft ein Zielabweichungsverfahren für alle Flächen durchgeführt werden.

T. Lüer, H. Jopp