Die igr wurde im Zuge der Umstrukturierung des Flugplatzes Bitburg im Jahr 2017 mit der Erstellung von Genehmigungsunterlagen zur Rückstufung des Verkehrslandeplatzes zu einem Sonderlandeplatz beauftragt.

Das Änderungsgenehmigungsverfahren beinhaltete u. a. eine Veränderung des Rollwegesystems, eine Verkürzung der Start- und Landebahn unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Hindernisfreiflächen sowie Änderungen der bestehenden Betriebszeiten.

Die Genehmigung wurde nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens von der zuständigen Luftfahrtbehörde erteilt, sodass eine Realisierung der geplanten Maßnahmen im April 2020 erfolgen konnte. Der Flugplatz Bitburg trägt somit fortan den Status "Sonderlandeplatz".

Wir wünschen den Piloten allzeit "Happy Landings"!

Dr. Ulrich Häp