Für den ehemaligen Militärflugplatz Brandenburg-Briest wurde im Jahr 2000 eine Genehmigung als Sonderlandeplatz für zivile Nutzung erteilt. Im Auftrag der Stadt Brandenburg an der Havel und des Landkreises Potsdam-Mittelmark wurde für das Flugplatzgelände ein Entwicklungskonzept zur Konvertierung eines Militärflugplatzes zu einem Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung in Verbindung mit einem Gewerbegebiet aufgestellt. Mit den erforderlichen Untersuchungen wurde die Planungsgemeinschaft igr AG/act GmbH beauftragt.

Aufgabe für die igr

Der Sonderlandeplatz Brandenburg-Briest liegt ca. 5 km nordwestlich vom Stadtzentrum Brandenburg an der Havel und weist eine sehr gute verkehrliche Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrswegesystem auf. Das direkt an die Havel angrenzende Areal hat eine Flächengröße von insgesamt 850 ha, wovon im Rahmen der derzeitigen Genehmigung 200 ha als Flugbetriebsfläche ausgewiesen sind. Das Gelände ist ver- und entsorgungstechnisch mit allen Medien erschlossen, wobei Defizite beim Zustand der baulichen Anlagen zu verzeichnen sind. Es bestehen somit beste Voraussetzungen für die Entwicklung eines Flugplatzes mit angeschlossenem Gewerbegebiet, allerdings hat die Entwicklung bislang nur schleppend stattgefunden.

Ziel der Entwicklungskonzeption war es die Voraussetzungen für eine Entwicklung kritisch zu hinterfragen und  das Nutzerpotential zu beleuchten. Dadurch konnte eine Bedarfsabschätzung vorgenommen werden und die Entwicklungsmöglichkeiten in verschiedenen Varianten aufgezeigt werden.

In einem ersten Schritt wurden die vorhandenen luft- und landseitigen Anlagen begutachtet und analysiert.

Betrachtet wurden der Zustand der Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen, Vorfelder, Abstellflächen, flugtechnische Ausrüstung etc.) und der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Schmutz- und Regenwasseranlagen, Wasser- und Gasversorgung, Verkehrsanlagen, Elektroversorgung und Telekommunikation). Auch der Zustand der baulichen Anlagen wurde untersucht und bewertet. Insbesondere wurde nachgeprüft in welchem Umfang bestehende Anlagen, zumindest für Übergangslösungen, nutzbar sind.

Danach wurden Nutzerpotentiale analysiert. Neben der allgemeinen Entwicklung der Luftfahrt wurde die Eignung des Flugplatzes für Geschäftsreiseverkehr, Luftverkehr für Sport- und Freizeitaktivitäten und Frachtverkehr beleuchtet. Auch das Potential für eine gewerbliche Entwicklung, insbesondere für flugaffines Gewerbe war Beurteilungsgegenstand.

In einem nächsten Schritt wurden die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen einer Bewertung unterzogen. Neben luftverkehrsrechtlichen Beschränkungen und Entwicklungsmöglichkeiten wurde das Planungsrecht beleuchtet und Konfliktpotentiale aus der Flächennutzung untersucht. Ein weiterer Schwerpunkt war die Betrachtung umweltschutzrechtlicher Aspekte, insbesondere Naturschutz, Immissionsschutz, Trinkwasserschutz und Bodenschutz.

Varianten

Auf Grundlage dieser Betrachtungen wurden Varianten der Flugplatz-/Gewerbeentwicklung aufgezeigt, mit unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten und in verschiedenen Ausbauphasen. Eine Besonderheit bei dem vorgestellten Entwicklungskonzept ist dass, neben einer Start- und Landebahn aus Beton, eine Graspiste und eine Wasserpiste etabliert werden soll – ein Vorteil in der Wettbewerbssituation zu anderen Flugplätzen.

Ergebnis der Untersuchungen ist eine Vorzugsvariante, die einen schrittweisen Ausbau des Sonderlandeplatzes zu einem Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung vorsieht. Hervorzuheben ist die Tatsache, dass in der ersten Entwicklungsetappe nur geringe Investitionen zur Ertüchtigung der vorhandenen Anlagen erforderlich werden. Umfangreiche bauliche Maßnahmen und Aufwendungen für die Flugtechnik werden erst mit der fortschreitenden Revitalisierung der Flächen erforderlich.

Für die Vorzugsvariante wurden Kosten und Ertragsberechnungen durchgeführt, sowie Fördermöglichkeiten aufgezeigt, die eine Machbarkeit der Entwicklung belegen.

Die Entwicklungskonzeption wurde im Juli 2002 der Stadt Brandenburg an der Havel vorgelegt. Ein Kurzbericht bildet die Grundlage für den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung alle weiteren Entwicklungsschritte einzuleiten.