Die Gemeinde Kenn an der Mosel liegt in der Verbandsgemeinde Schweich und grenzt unmittelbar an den Stadtteil Ruwer der Kreisstadt Trier. Sie verfügt über ein großes Angebot an Einzelhandelsbetrieben, die sich vor den Toren von Trier niedergelassen haben. Zudem gibt es ein Baugebiet aus den 70er Jahren, an dessen nördlichem Rand nun ein weiteres Wohnbaugebiet entwickelt werden soll.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die hierfür benötigte Fläche zu erwerben, da sie größtenteils im Besitz eines einzigen Eigentümers ist. Zur Prüfung von Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit dieses rund 8 ha großen Neubaugebietes wurde die igr AG mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt.

Die igr AG entwickelte aufgrund der topographischen und erschließungstechnischen Gegebenheiten ein städtebauliches Konzept, in dem drei verschiedene städtebauliche Dichtebereiche integriert wurden. Dabei galt es den Abstand der umgebenden Waldflächen zu beachten und auch auf den Verkehrslärm der Straßen aus dem Moseltal einzugehen.

Das städtebauliche Konzept sieht drei Bereiche vor. Der nördlichste Bereich (Bereich 1) soll für die verdichtete Bauweise vorbehalten bleiben. Der mittlere Bereich (Bereich 2) ist als Doppelhausgebiet konzipiert, der südlichste Bereich (Bereich 3) soll für freistehende Einfamilienhausbebauung dienen. Alle drei Bereiche werden durch Grünstreifen voneinander getrennt in denen Spielplätze, Ruhebereiche für die Anwohner entstehen können. Im Doppelhaus- und Einfamilienhausgebiet ist eine optimierte Südausrichtung vorgesehen. Die Straßen sind somit ebenfalls nach Süden ausgerichtet und erschließen die Bereiche mit Ringstraßen in orthogonalem Zuschnitt. Diese werden durch Plätze unterbrochen, die sich gestalterisch von den reinen Straßen abheben und Kommunikationsräume schaffen.

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zeigt, dass auf der vorgegebenen Fläche ca. 100 Bauplätze in attraktiver Lage errichtet werden können. Ob das Gebiet in dieser Größenordnung umgesetzt werden kann, bedarf weiterer Abstimmungen mit der Regional- und Landesplanung. Eine wirtschaftliche Erschließung zu ortsüblichen Preisen ist jedenfalls gewährleistet.