Bebauungspläne umfassen bis in die 1980er Jahre oft eine Planzeichnung sowie eine kurze textliche Festsetzung und Begründung.

Die Anforderungen an einen Bebauungsplan sind seitdem aufgrund neuer rechtlicher Anforderungen und Rechtsurteilen drastisch gestiegen. Die Entscheidungsgremien müssen sich mit Stellungnahmen in den Beteiligungsverfahren auseinandersetzen, die immer umfangreicher und rechtlich anspruchsvoller werden. Dabei ist meist die fachliche Expertise des für die Bauleitplanung beauftragten Büros gefragt. Das Thema Immissionsschutz ist u.a. immer stärker zu berücksichtigen, nachdem man die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm und Staub und seit neustem von Radongas erkannt und entsprechende Richt- und Grenzwerte festgelegt hat. Seit Mitte der 1990er Jahre ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch die Oberflächenentwässerung gutachterlich zu behandeln. Die Ergebnisse haben meist massive Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept und müssen daher frühzeitig betrachtet werden.

Bauleitplanung

Seit 2006 ist ein zusätzlicher Umweltbericht zum Bebauungsplan anzufertigen. Darin sind die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Luft/ Klima, Landschaftsbild, Tiere/Pflanzen und Kultur-/Sachgüter sowie das entsprechende Monitoring/dauerhafte Sicherung des Ausgleichs aufzuzeigen.

Die Anforderungen an den Schutz der von Flora und Fauna sind ebenso deutlich gestiegen. Wurde vor 20 Jahren bei Bebauungsplänen i. d. R. eine Biotoptypenkartierung durchgeführt und Ausgleichsmaßnahmen gemäß Eingriffsregel entwickelt, so sind bezüglich des europäischen und deutschen Umwelt-/Naturschutzrechtes immer mehr Aspekte zu berücksichtigen.

Ausgehend vom europäischem Recht ist aufgrund der Rechtsprechung der letzten Jahre der Artenschutz fachlich und rechtlich vertieft zu untersuchen. Im Außenbereich sind nun i.d.R. artenschutzrechtliche Kartierungen bzw. vertiefte Recherchen für spezielle Arten (Fledermäuse, Vögel, Feldhamster, sonstige Säugetiere etc.) durchzuführen. Aktuell werden auch bei geringen bis mittelschweren Konflikten artenschutzrechtliche Vorprüfungen oder auch FFH-Vorprüfungen gefordert.

Seit 2011 ist im Baugesetzbuches/BauGB der Boden- und Klimaschutz nochmals gestärkt worden. Die bauliche Entwicklung der Gemeinden soll u.a. möglichst auf den Innenbereich begrenzt werden. Die Gemeinden müssen häufig detailliert erklären, wo sich im Innenbereich erschließbare Baulücken befinden, und dass ein konkreter Bedarf an Bauplätzen besteht. Bei dieser anvisierten Innenentwicklung mit vorangegangenen intensiven Nutzungen ist der Boden oft stofflich belastet. Diese Problematik ist inklusive der planerischen und finanziellen Konsequenzen eigenständig fachgutachterlich zu betrachten.

Baulücken, Baulandreserven

Bei der Suche nach Kompensationsflächen im Außenbereich soll - soweit möglich - auf die Nutzung von forst- und agrarwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden. Da dies häufig nicht möglich ist, sind Begründungen zu liefern warum auf forst- und agrarwirtschaftliche Flächen zurückgegriffen werden muss.

Durch die igr AG werden schon lange Baugebiete entwickelt, die eine optimierte Nutzung der Sonnenenergie zulassen. Ideen für die Nutzung weiterer regenerativer Energiequellen lassen die Emissionen in einem Neubaugebiet im Vergleich zu älteren Baugebieten drastisch sinken.

Insgesamt sind damit die Anforderungen an einen rechtssicheren Bebauungsplan kontinuierlich und in den vergangenen fünf bis zehn Jahren massiv angestiegen. Die igr AG kann diese zusätzlichen Gutachten - außer bei speziellen Sondergutachten - vollständig selbst erstellen. Ein Ansprechpartner für die Gemeinde gewährleistet einen jederzeit aktuellen Informationsstand und vermeidet unnötige doppelte Arbeit bei allen Beteiligten. Da die igr AG auch die Baugebietsentwicklung inklusive dem klassischen Tiefbau und der Verkehrsanlagenplanung/Vermessung anbietet, kann sie eine Gemeinde bei der Entwicklung eines Baugebiets von den ersten Planungen bis zur Umsetzung mit einem Blick für das finanziell „Machbare“ in sehr hoher Qualität aus einer Hand begleiten.