Bereits seit dem 10.02.2001 ist die Wortmarke "igr" unter der Registernummer 009242876 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante/Spanien eingetragen und somit in allen Ländern der Europäischen Union markenrechtlich geschützt.

Der Wortmarkenschutz gilt für insgesamt fünf Klassen im Verzeichnis für Waren und Dienstleistungen. In der Hauptsache sind dies die Kerngeschäfte der igr in den Bereichen Bauwesen, Planung, Bauoberleitung, Projektsteuerung, Technische Planung von Kanal-, Verkehrs- und Umweltanlagen sowie Flugverkehrsflächen, Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft, Immobilienwesen, EDV-Beratung und EDV-Dienstleistungen, Seminare und Schulungen im Bereich Ingenieurdienstleistungen.

Dies bedeutet, dass in der gesamten Europäischen Union kein Unternehmen im Firmennamen den Begriff "igr" führen darf, sofern es Tätigkeiten innerhalb dieser Waren- und Dienstleistungspalette anbietet und ausführt.

Mit Datum vom 01.04.2015 wurde durch das uns vertretende weltweit tätige Patentanwaltsbüro Kuhnen & Wacker in Freising für das neue igr-Logo ebenfalls der Markenschutz in der Europäischen Union beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beantragt.

Derzeit läuft die Prüfung der Markenanmeldung. Sollte dem Eintrag nichts im Wege stehen, wäre sowohl die Wortmarke "igr" als auch die Bildmarke

20150522 Markenschutz Logo klein
für die nächsten zehn Jahre geschützt.

Joseph Blaum