Im Gewerbepark Sembach IV soll der vierte und letzte Teilabschnitt realisiert werden, für den die igr den Bebauungsplan aufstellt. Im etwa 72,5 ha großen Plangebiet möchte sich ein Logistikunternehmen ansiedeln und eine Halle mit 50.000 m² Grundfläche und einem etwa 40 m hohen Hochregallager errichten. Baubeginn soll Frühjahr 2017 sein.

Im Gewerbepark Sembach soll der letzte Bauabschnitt des Konversionsgebietes "Flugplatz Sembach" einer neuen Nutzung zugeführt werden, nachdem eine aktuelle Anfrage eines Logistikunternehmens vorliegt, das hier ein Logistikzentrum errichten möchte. Die igr erhielt den Auftrag zur Erstellung des Bebauungsplanes inklusive Umweltbericht, Gutachten zum Artenschutz und Lärmgutachten. Parallel zum Bebauungsplan wird durch die igr auch der Flächennutzungsplan geändert.

Das Plangebiet liegt auf den Gemarkungen von zwei Gemeinden (Mehlingen und Sembach).

Aufgrund der Lage in zwei Gemeinden war es erforderlich, für jede Gemeinde einen eigenen Bebauungsplan aufzustellen. Es sollen insbesondere Gewerbe- und Industriebetriebe mit hohem Flächenanspruch angesiedelt werden. Der Gewerbepark hat eine optimale Verkehrsanbindung und hat deshalb auch aufgrund seiner Flächengrößen ein Alleinstellungsmerkmal im Raum Kaiserslautern. Aufgrund der räumlichen Lage zu den beiden Ortsgemeinden war es erforderlich, die Auswirkungen, insbesondere der Industriegebiete, auf die in der Nähe befindlichen Wohnnutzungen in Bezug auf Gewerbelärm und sonstige Immissionen unter Beachtung der Störfallverordnung zu untersuchen und die Konfliktbewältigung im Bebauungsplan zu bewältigen. Aufgrund der Topografie wurde auch die Höhenmodulation innerhalb der Flächen durch Festlegung entsprechender Geländehöhen im Bebauungsplan geregelt, um großflächigen Betrieben die Ansiedlung zu ermöglichen.

Auf den Flächen des ehemaligen Militärflugplatzes, die bislang noch keiner neuen Nutzung zugeführt wurden, haben sich in diesen Bereichen teilweise hochwertige Biotopflächen entwickelt. Auch Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen und Reptilien wurde vermutet, sodass in intensiver Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde die Flächen und Arten intensiv untersucht wurden. Nach Feststellung der wertvollsten Bereiche wurde die Abgrenzung der Gewerbe- und Industrieflächen optimiert, um diese Bereiche weitestgehend zu schonen. Es konnten gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde und einem lokalen Naturschutzverband Maßnahmen entwickelt werden, die den Eingriff minimieren können. In kleineren Teilbereichen des Eingriffes haben sich Magerweiden und Glatthaferwiesen entwickelt. Demnach fallen sie unter den pauschalen Schutz gemäß § 15 LNatSchG i. V. m. § 30 BNatSchG. Um diese Flächen trotzdem bebauen zu können, wurde von der igr ein Ausnahmeantrag nach § 30 Abs. 3 und 4 BNatSchG vorbereitet.

Es ist geplant, im Januar 2017 den Satzungsbeschluss zu fassen. Damit konnte der Bebauungsplan innerhalb von acht Monaten bis zur Planreife gebracht werden.

Hartmut Jopp