Gruenstadt WEA

Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zu Teilflächennutzungsplan "Windenergie", Stadt Grünstadt und Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Kreis Bad Dürkheim

Die igr hat auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu geplanten Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen eine Voreinschätzung/Voruntersuchung zu den zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzialen durchgeführt. Die Untersuchung bezog sich insbesondere auf die relevanten Strukturen und Vorkommen von windkraftempfindlichen Fledermaus- und Vogelarten vor dem Hintergrund des Gebietsschutzes und der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG.

Gegenstand der Prüfung waren drei geplante Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen mit einem entsprechenden Untersuchungsgebiet von ca. 3 500 ha.

Die Erkenntnisse einer umfangreichen Auswertung und Zusammenstellung vorhandener Grundlagendaten verschiedenster amtlicher oder sonstiger Quellen wurden in Geländebegehungen überprüft bzw. ergänzt. Die Überprüfung der Konfliktpotenziale bezog sich auf den Gebietsschutz mit den entsprechenden Schutzzielen und wertbestimmenden Merkmalen (betroffene Vogelschutzgebiete "Klärteiche Offstein" und "Haardtrand" sowie FFH-Gebiet "Kalkmagerrasen zwischen Ebertsheim und Grünstadt") und den flächendeckenden Artenschutz nach § 44 Abs. Nr. 1 bis 3 BNatSchG.

Für jedes Gebiet wurden alle planungsrelevanten Arten bezüglich der Verbotstatbestände (Tötungs- und Störungsverbot sowie Zugriffsverbot für Lebensstätten), der Lage und Bewertung des Vorkommens sowie der relevanten Wirkfaktoren bezüglich Windenergieanlagen untersucht. Von besonderer Bedeutung waren bei der Untersuchung die windkraftempfindlichen Greifvögel, wie verschiedene Weihenarten, der Rotmilan, der Uhu sowie Fledermäuse.

Es wurde eine dreistufige Bewertungsskala des erkennbaren Konfliktpotenzials entwickelt. Die Prüfung hat ergeben, dass für die geplanten Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen nicht eintreten werden bzw. erhebliche Beeinträchtigungen bezüglich des Gebietsschutzes (Natura 2000 Gebiete), ebenfalls bei entsprechender Positionierung der Anlagen, nicht zu erwarten sind.

Mögliche Vermeidungsmaßnahmen sind ein angepasstes Layout der Windenergieanlagenstandorte unter Schonung von ökologisch besonders hochwertigen Teilbereichen, betriebliche Auflagen, bis hin zu bau- und anlagenbedingten Schutzmaßnahmen für weitere grundsätzlich streng geschützte Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG (wie Zauneidechsen oder den Feldhamster).

Leistungen der igr

  • Geländebegehungen März bis Juni im Untersuchungsgebiet (3 500 ha) mit Biotoptypenkartierung zur Erfassung der Raumnutzung
  • Erweiterte Geländebegehungen entsprechend der relevanten Habitatstrukturen für windkraftsensible Vögel und Fledermäuse (ca. 10 000 ha)
  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Bewertung der Verbotstatbestände und Ableitung angemessener Vermeidungsmaßnahmen
  • Begleitende Beratung zur weiteren Vorgehensweise
  • Teilnahme und Vor-/Nachbereitung Scopingtermin

Kenngrößen

  • Untersuchungsgebiete:
    • Waldstandort: ca. 1 500 ha
    • Kleinteilige Offenland-Mosaikstruktur: ca. 1 000 ha
    • Strukturarme Ackerfläche: ca. 1 000 ha
  • Vogelschutzgebiet 6315-401 "Klärteiche Offstein" (65 ha mit 83 planungsrelevanten Vogelarten)
  • Vogelschutzgebiet 6514-401 "Haardtrand" (insgesamt 14 747 ha)
  • FFH-Gebiet 6414-301 "Kalkmagerrasen zwischen Ebertsheim und Grünstadt" (395 ha mit wertbestimmenden botanischen Lebensraumtypen Halbtrockenrasen/6210 und Flachlandmähwiesen/6510)