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Fotograf: Uwe Weinreich
Titel: Spielfiguren

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Seit ihrer Gründung im Jahre 1986 hat die igr ihren Hauptsitz in der Stadt Rockenhausen (Rheinland-Pfalz). Im Zuge von "Großprojekten" und der Erschließung neuer Märkte haben wir früh begonnen, neue Tochterfirmen, Niederlassungen und Projektbüros im In- und Ausland zu gründen. Heute ist die igr universitätsnah nach Kaiserslautern umgezogen, hat zwei Tochterunternehmen (Palatia Ingenieur- und Städtebau GmbH und igr d.o.o.) und ist an fünf Standorten vertreten. Damit ist gewährleistet, dass wir auch räumlich immer nah am Projekt des Kunden sind.

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Hauptsitz

igr GmbH

Albert-Schweitzer-Str. 84
67655 Kaiserslautern

Telefon: +49 (0)631 205910-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


Niederlassungen

igr GmbH
Rhein-Main

Hilpertstraße 1 - 3
64295 Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151 629066-0
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igr GmbH

Johannes-Kepler-Straße 7
54634 Bitburg/Flugplatz

Telefon: +49 (0)6561 97111-0
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igr GmbH

Brückenstraße 22
54338 Schweich

Telefon: +49 (0)6502 996604-0
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Tochtergesellschaften

igr d.o.o.

Augusta Senoe 9
HR 1000 Zagreb
Kroatien

Telefon: +385 1 457608-1
Telefax: +385 1 457608-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

palatia Ingenieur- und Städtebau GmbH

Luitpoldstraße 60a
67806 Rockenhausen

Telefon: +49 (0)6361 5001
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www.palatia.com

 


 


 

igr GmbH

Albert-Schweitzer-Str. 84
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon: +49 631 205910-0
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Rechtsform

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Geschäftsführer

Tatjana Kuhn
Dominic Scheer

Aufsichtsbehörde

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, Schusterstraße 46-48, 55116 Mainz

Berufsrechtliche Regelungen

Ingenieurgesetz, Ingenieurkammergesetz, Berufsordnung, HOAI, Landesbauordnung
Die Gesetze finden Sie unter: www.ing-rlp.de

Handelsregisternummer

Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32959

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§27a UStG)

Ust-ID-Nr.: DE148645253

außergerichtliche Streitschlichtung

Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, kann gemäß §35 Ingenieurkammergesetz des Landes Rheinland-Pfalz bzw. §27 Architekten- und Ingenieurkammergesetz des Freistaates Thüringen auf Antrag ein Schlichtungsausschuss eingerichtet werden.